Allgemeine Mietbedingungen:
Der Vermieter übergibt zum Mietbeginn den Mietgegenstand an den Mieter.
Die gemieteten Gegenstände wie Dachbox, Grundträger und Fahrradträger werden bei der Übergabe im Beisein des Mieters kostenlos montiert. Die gemieteten Gegenstände sind in technisch einwandfreiem
Zustand.
Bei der Montage weist der Vermieter den Mieter daraufhin, dass verschiedene Befestigungsverbindungen regelmäßig geprüft und eventuell nachgezogen werden müssen. Dabei wird dem Mieter nach Montage
der Dachbox die genaue Höhe seines KfZ inkl. Dachbox messen. Bei Garagen bitte auf die max. Höhe der Einfahrt achten um Beschädigungen zu vermeiden.
Das Ladungsgewicht von 95kg - 130kg (Ladungsgewicht ist abhängig von Model der Dachbox, siehe Menü-Technische Daten) darf nicht überschritten werden und die geänderte Fahrzeughöhe mit der Dachbox
muss vom Mieter beachten werden!
Der Mieter wurde über das veränderte Fahrverhalten seines Fahrzeuges und die maximale zu fahrende Geschwindigkeit von 130 km/h bis max. 160km/h (je nach Fahrzeugeigenschaften und
Grundträger-System) unterrichtet. Demontiert der Mieter eines oder mehrere der Mietgegenstände während des Mietzeitraums ist der Mieter für die einwandfreie Montage alleinig verantwortlich. Mit
Montage geht die Haftung für Beschädigungen und/oder Verlust des Mietgegenstandes auf den Mieter über und endet mit der Rückgabe. Der Mietbetrag ist nach der Montage sofort und ohne Abzug in Bar
zu bezahlen. Eine bargeldlose Zahlung via EC Karte ist nicht möglich. Der Mieter ist verpflichtet am vereinbarten Mietende das Mietobjekt einwandfrei und vollständig zurückzugeben. Für jeden
nicht vereinbarten Tag muss der Mieter eine Gebühr von 20€ vergüten. Sollten Beschädigungen bei der Rückgabe vorliegen, sind diese kostenpflichtig und zu vergüten, bzw. muss der
Neuanschaffungspreis gezahlt werden, wenn der Gegenstand einen Totalschaden hat. Die entstehenden Kosten können je nach Modell oder Variante bzw. Typ unterschiedlich hoch sein. Hierzu wird ein
Kostenvoranschlag vom Hersteller eingeholt. Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei
selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer
Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Wird ein polizeilicher Bericht angefertigt, so ist dieser unverzüglich als Kopie dem Vermieter vorzulegen. Es ist die Pflicht des Mieters alle nötigen Maßnahmen zu treffen, welche der
Beweissicherung bez. der Klärung des Unfallhergangs dienen können und die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche des Vermieters sicherstellen, zu gewährleisten. Daneben haftet der Mieter auch
für etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Bergungs- und Rückführkosten, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und eine Verwaltungskostenpauschale. Die Haftung des
Mieters entfällt, sofern er den Schaden zu vertreten hat. Die Montage und Rückgabe der gemieteten Gegenstände erfolgt nur nach Terminabsprache. Bei Verlust ist der Vermieter unverzüglich nach
Bekannt werden telefonisch zu informieren.
Der Mieter hat bei Übergabe einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß auf seinen Namen vorzuweisen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit dieses
Vertrages und der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung
zu treffen. Der gemietete Gegenstand darf nicht weiter vermietet oder an Dritte übergeben werden.
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